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Augenlasern und Krankenkasse: Wann werden die Kosten übernommen?

Eine Fehlsichtigkeit schränkt häufig im Alltag ein, ganz egal, ob man Kopfschmerzen bei langer Arbeit vor dem Computerbildschirm bekommt oder das Straßenschild in der Ferne nicht richtig erkennen kann. Wer Brille und Kontaktlinsen überdrüssig ist oder beides nicht gut verträgt, entscheidet sich immer öfter dafür, sich die Augen korrigieren zu lassen. Da ein solcher Eingriff mit relativ hohen Kosten verbunden ist, hoffen viele Patienten auf eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse. Doch in welchem Fall werden die Kosten übernommen?

Augenlasern und Krankenkasse


Mit welchen Kosten ist ein Eingriff verbunden?


Wie hoch die Kosten für eine Refraktionsoperation oder andere Eingriffe am Auge tatsächlich sind, ist abhängig von der medizinischen Indikation sowie der operativen Behandlungsmethode. Zwischen 500 und 2300 EUR werden pro Auge in Rechnung gestellt, dazu kommt eine Voruntersuchung, in der die Eignung für den korrektiven Eingriff festgestellt wird.

Im Preis sind enthalten, ev. Nachkorrekturen für eine dauerhaft verbesserte Sehkraft, Augentropfen für die medikamentöse Nachbehandlung und bis zu vier Nachkontrollen. Wir stehen für Kostentransparenz, damit Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind – und den Kostenvoranschlag in aller Ruhe mit Ihrer Krankenkasse besprechen können.


Welche Krankenkassen tragen die Kosten?


Wer übernimmt was – das ist gewissermaßen die Gretchenfrage, wann immer es um die Korrektur eines Brechungsfehlers geht. Pauschal muss man leider festhalten: Die gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, SVA) erstatten im Normalfall die Kosten für das Augenlasern nicht. Es handelt sich dabei nämlich für gewöhnlich per Definition der Kassen nicht um einen medizinisch notwendigen Eingriff, sondern eine Art der Schönheitsoperation.

‚Medizinisch notwendig‘ ist das Stichwort, das die Krankenkasse zur Übernahme von (Teil)kosten verpflichtet. Die Angaben der Krankenkassen, ab wann diese Bedingung erfüllt ist, sind äußerst unterschiedlich. Selbst bei Brillen und Kontaktlinsen werden die Patienten oft zumindest mit einem hohen Selbstbehalt belegt.

Für die Laserkorrektur sieht ein Präzedenzfall im Gerichtsurteil ein ärztliches Gutachten und individuelle Absprachen vor. Wenn Sie eine Dioptrienzahl von mehr als 6 Dioptrien haben, sollten Sie auf jeden Fall abklären, ob die Krankenkasse die Kosten zumindest zum Teil übernimmt.   


Lohnen sich Zusatzversicherungen?


Anders verhält es sich bei privaten Versicherungen oder Zusatzversicherungen, sogenannten Brillenversicherungen. Medizinisch notwendige Eingriffe werden von ihnen ohne Wenn und Aber übernommen.

Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, wenn es sich um die Korrektur der Fehlsichtigkeit handelt, sodass Sie in Zukunft auf Ihre Brille verzichten können, ist hingegen in den Vertragsvereinbarungen festgelegt. Viele ambulante Tarife sehen solche Zusatzleistungen durchaus vor. Wie immer gilt: Lesen Sie auch das Kleingedruckte ganz genau, um hier keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Ein weiterer Vorteil einer privaten Versicherung liegt darin, dass viele Anbieter sich bei persönlicher Absprache durchaus als kulant erweisen, insbesondere wenn es sich um langjährige Kunden handelt, und selbst ohne Zusatzvereinbarung häufig bereit sind, einen Teil der Kosten mitzutragen. Die richtige Versicherung mit den entsprechenden Vertragsklauseln kann also durchaus sinnvoll sein.


Bei welchen Operationen zahlt die Krankenkasse?  


Wie bereits erläutert, werden Kosten nur dann übernommen, wenn es sich um eine medizinisch absolut notwendige Leistung handelt. Da Fehlsichtigkeit – zumindest dann, wenn es sich nicht um starke Weit- oder Kurzsichtigkeit handelt - allerdings nicht als Krankheit anerkannt ist, ist auch die Korrektur unter Einsatz des Lasers nicht unbedingt nötig. So die Argumentation der Krankenkassen. Somit finden die Eingriffe sich in der selben Kategorie wie Schönheitsoperationen.

Wird eine Behandlung tatsächlich als unerlässlich angesehen, kommt die Krankenkasse häufig für die kostengünstigste Behandlungsmethode auf, die als sinnvoll erachtet wird. So ist es möglich, dass die Kasse zwar die Kosten für einen LASEK-Eingriff übernimmt, nicht aber für eine andere Art der Korrektur.

Übrigens sprechen wir an dieser Stelle ausschließlich von der Korrektur einer Fehlsichtigkeit. Eine Augenerkrankung wie ein Grauer Star wird nach anderen Maßstäben bewertet. Ob die Krankenkasse nur einen operativen Eingriff mit dem Skalpell oder auch die Laserbehandlung übernimmt, und ab welchem Verlust der Sehstärke die Kosten getragen werden, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.


Wann ist ein Eingriff medizinisch notwendig?


Werfen wir noch einmal einen Blick darauf, wann ein Eingriff medizinisch notwendig sein kann. Grundlage für eine Kostenrückerstattung ist ein ärztliches Gutachten, wie es beispielsweise im Rahmen einer Voruntersuchung durch unsere Augenärzte ausgestellt werden kann.

Gründe für einen Eingriff können sein:
  • Große Beeinträchtigung durch starke Fehlsichtigkeit
Als starke Fehlsichtigkeit wird im Normalfall eine Weit- oder Kurzsichtigkeit von mehr als 5 Dioptrien verstanden. Die Krankenkassen sehen allerdings erst ab 6 bzw. sogar erst ab 10 Dioptrien Anlass für eine Korrektur gegeben. Häufig gilt dies auch nur in Verbindung mit anderen Kriterien.
  • Kombinierte Unverträglichkeit von Brille und Kontaktlinsen
Wer weder eine Brille noch Kontaktlinsen verträgt, kann selbstverständlich nicht vollkommen blind durch das Leben gehen. Wenn die Augen dauerhaft gereizt oder geschwollen sind, wenn Sie über trockene, juckende oder tränende Augen klagen und das Tragen von Kontaktlinsen eine Qual ist oder aber wenn Sie mit Ihrer Brille einfach nicht zurechtkommen, obwohl Sie sie wochenlang konsequent getragen haben, sind diese Kriterien erfüllt.
  • Große Unterschiede zwischen beiden Augen
Wenn Sie auf einem Auge deutlich schlechter sehen als auf dem anderen, stellt Sie das ebenfalls im Alltag vor große Herausforderungen. Eine Brille kann diese Art der Fehlsichtigkeit nicht immer vollständig korrigieren. Durch Augenlasern kann das Ungleichgewicht dagegen behoben werden.

Die Gebietskrankenkassen der Bundesländer machen häufig unterschiedliche Angaben dazu, in welchem Fall Kosten übernommen werden können:
  • In Oberösterreich zieht die gesetzliche Krankenkasse es in Erwägung, wenn das 23. Lebensjahr vollendet ist, eine Kontaktlinsenunverträglichkeit vorliegt, die Patienten mehr als 6 Dioptrien oder einen Astigmatismus von mehr als 3 Dioptrien haben.
  • In Wien muss eine Fehlsichtigkeit von 10 Dioptrien oder ein Unterschied beider Augen von 3 Dioptrien gegeben sein. Dazu muss nachweisbar sein, dass Kontaktlinsen nicht vertragen werden.
Augenlasern und Krankenkasse

Wie erfahre ich, ob die Krankenkasse zahlt?


Ob die Krankenkasse Ihnen einen Teil der Kosten abnimmt, erfahren Sie nur, indem Sie nachfragen. Und erfolgreich ist diese Nachfrage nur, wenn Sie die nötigen Unterlagen vorzuweisen haben. Im Rahmen einer Beratung und einer Voruntersuchung erfahren Sie, ob Sie ein geeigneter Kandidat für eine Refraktionsbehandlung sind und erhalten außerdem eine ärztliche Bescheinigung, wenn eine besondere medizinische Indikation vorliegt.

Mit dem damit verbundenen Kostenvoranschlag und einem augenärztlichen Attest können Sie dann zur Krankenkasse gehen. Sammeln Sie außerdem Belege über Sehhilfen (Kontaktlinsen, Brillen), um zu zeigen, wie hoch die Ausgaben über die Jahre tatsächlich waren und sind. Übermitteln Sie alle Unterlagen an die Krankenkasse und bitten Sie um Auskunft darüber, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Kosten rückerstattet werden können. Planen Sie ausreichend Zeit vor Ihrem Termin in der Augenklinik ein, da die Mühlen der Bürokratie bekanntlich oft eher langsam mahlen.


Wie hoch ist der Zuschuss?


Genaue Zahlen können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht nennen. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen keine Kosten für die Korrektur einer Fehlsichtigkeit. Auch dann, wenn der Eingriff sich als medizinisch notwendig erweisen sollte, gibt die Krankenkasse einige Auflagen vor, die erfüllt sein müssen, um die Kosten in vollem Ausmaß rückerstattet zu bekommen.

Dazu gehört beispielsweise der Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus. Wer sich stattdessen bei einem Wahlarzt behandeln lässt, für den gilt wie für alle anderen Besuche bei einem Wahlarzt, dass von der Kasse maximal 80 % der Kassenleistung getragen werden.

Anders verhält es sich bei Privatversicherungen und Zusatzversicherungen. Sie übernehmen häufig entweder einen fest vereinbarten Anteil an den Kosten oder eine vorher festgelegte Summe. Auch wenn im Vertrag nichts vereinbart ist, zahlt es sich häufig aus, nachzufragen.


Fazit: Fragen kostet nichts


Und das führt uns bereits zu unserem Fazit, wenn es um die Frage geht, ob die Krankenkassen das Augenlasern übernehmen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Gesetzliche Krankenkassen lassen einen häufig eher auf den Kosten sitzen. Private Kassen und Versicherungen erstatten oft zumindest einen Teil der Kosten zurück.

Unser Tipp: Lassen Sie nichts unversucht und sammeln Sie Atteste und Belege, um zu zeigen, weshalb der Eingriff medizinisch notwendig sein könnte. Schließlich gilt, dass Fragen nichts kostet. Wenn die Antwort der Kasse ein entschiedenes nein ist, bleibt Ihnen immer noch der Trost, dass Sie die Behandlung von der Steuer absetzen können. 

Falls auch Sie überlegen sich die Augen lasern zu lassen, erhalten Sie hier einen Überblick über die von uns angebotenen individuellen Augenlaser-Methoden. Werfen Sie am besten auch einen Blick auf die Preisliste. Näheres zu Risiken und mögliche temporäre Nebenwirkungen beim Augenlasern finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema.
 
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