200 € *
weltweit Neuheit 900 €/ Auge /
Weltweit Neuheit
500 €/ Auge /
849 €/ Auge /
850 €/ Auge /
Revolutionäre Neuheit1250 €/ Auge /
Revolutionäre Neuheit
950 €/ Auge /
* Die Konsultationskosten werden nach der Operation abgerechnet.
495 €/ Auge /
790 €/ auge /
990 €/ auge /
1990 €/ auge /**
revolutionäre Neuheit2300 €/ Auge /
Revolutionäre Neuheit
*** Verwendung eines neuen Femtosekundenlaser Ziemer FEMTO LDV Z8
Bedingung für die Durchführung der Operation ist eine Vorauszahlung über 500 € pro Auge. Diese Vorauszahlung wird zur Bestellung der künstlichen Linsen verwendet und für den Fall, dass die Operation nicht mehr durchgeführt werden will, ist er nicht rückerstattungsfähig.
200 € *
250 €/ Auge /
550 €/ Auge /
*Die Konsultationskosten werden nach der Operation abgerechnet.
450 €/ Auge /
240 €/ auge /
iClinic Preisliste gültig ab 7.9.2022.
Abhängig von Dioptrien, Hornhautdicke und Hornhautkrümmung arbeiten wir mit unterschiedlichen Laser-Methoden. Meist können wir bereits im Zuge des telefonischen Erstgesprächs einschränken, welcher Laser für Sie in Frage kommt und welcher nicht. Bei der Erstuntersuchung vor Ort in der iClinic Bratislava wird dann in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt, die für Sie optimale Laser-Methode festgelegt. Sollten mehrere Laser-Varianten für Sie geeignet sein, können Sie sich nach dem ärztlichen Beratungsgespräch, nach eigenem Ermessen für eine davon entscheiden. Über die Vorteile der einzelnen Methoden klären wir Sie dabei gerne auf.
Alle angeführten Preise verstehen sich pro Auge. Im Behandlungspreis inbegriffen sind Nachkontrollen (kostenlos, innerhalb eines Jahres nach Operationen), Medikamente zur Einnahme in der postoperativen Phase, sowie eine Marken-Sonnenbrille zum Schutz Ihrer Augen nach der Behandlung. Sollte zudem nach der Operation eine Nachkorrektur notwendig sein,ist diese im Basispreis enthalten.
STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT
Die Kosten für eine Augenlaserbehandlung sind in der Regel genauso wie die Kosten für eine Brille als Krankheitskosten gemäß § 33 EStG absetzbar. Denn bei Patienten, die sich dieser Behandlung unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Daher müssen diese Kosten in der Regel auch ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anerkannt werden.
Da das Ergebnis der Augenkorrekturen dauerhaft ist, sind weitere Veränderungen der Dioptrienstärke des Auges eher die Ausnahme oder die Folge von altersbedingten bzw. krankhaften Veränderungen in anderen Augenstrukturen (z. B. der Linse). Sollte es zu derlei Situationen kommen, kontaktieren Sie uns. Wir werden vor Ort in unserer iClinic Bratislava, bei Wien, einen Befund aufstellen, um beurteilen zu können, ob eine weitere Laserkorrektur eine sichere und vor allem sinnvolle Lösung ist. Sollte die zutreffen, wäre der nochmalige Eingriff für Sie schon im Basispreis enthalten.
**** Das ist nur für Kunden in der slowakischen Republik gültig.